Änderungen im Bereich Fördermittel gemäß BAFA Modul 3 im Jahr 2024
Im Bereich Fördermittel für Energiemanagement spielt vor allem das BAFA Modul 3 des EEW eine entscheidende Rolle. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2023 war zunächst unklar, ob und in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Nun ist davon auszugehen, dass ab dem 15.02.24 wieder Anträge gestellt werden können! Alle wichtigen Informationen zur Förderung im Rahmen des Modul 3 erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was wird gefördert?
Das BAFA Modul 3 legt Förderungen für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software fest. Förderfähig sind hier vor allem der Erwerb und die Installation
- von Energiemanagement-Software sowie die Schulung des Personals, die mit dieser Software arbeiten sollen, durch externe Dritte.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Anfallende Nebenkosten, die für den Anschluss der geförderten Technologien anfallen, werden ebenso gefördert. Hierzu zählen z. B. das Messkonzept und notwendige bauliche Maßnahmen.
Was sind die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit?
- Zur Förderung von Energiemanagement-Software ist notwendig, dass diese in der BAFA-Liste förderfähiger Softwarelösungen enthalten ist. Die econ4 Energiemanagement-Software ist in dieser Liste enthalten.
- Mess- und Sensortechnik muss in direktem Bezug zu einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem stehen. Dieser unmittelbare Bezug besteht, wenn die Ergebnisse der Messungen über eine gelistete Softwarelösung in den Managementprozess einfließen.
- Steuerungs- oder Regelungstechnik muss in direktem Bezug zu einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem stehen. Dieser unmittelbare Bezug besteht, wenn die Wirkung der Steuerung/Regelung über eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird.
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße und der gewählten Art der Förderung. Der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 20 Mio. € je Vorhaben.
Artikel 38 AGVO (Energieeffizienzmaßnahmen) definiert:
- Große Unternehmen: 25 %
- Mittlere Unternehmen: 35 %
- Kleine Unternehmen: 45 %
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