CSRD: Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist am 05.01.2024 in Kraft getreten und löst die bisher geltende NRFD (Non Financial Reporting Directive) ab und erweitert diese deutlich. Damit ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichwertig zur Finanzberichterstattung. Sie soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass Unternehmen ihre Umweltauswirkungen offenlegen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Ziele des European Green Deal zu erreichen, der darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Aber wen betrifft CSRD? Und welche Anforderungen beinhalten die neuen Richtlinien?
Wen betrifft CSRD?
Nach Schätzungen ist die CSRD für circa 50.000 Unternehmen in der EU relevant, davon allein 15.000 in Deutschland. Seit Januar 2024 sind alle Unternehmen betroffen, die bereits der NRFD unterliegen. Ab 2025 sind von der CSRD alle größeren Unternehmen betroffen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- 250 Mitarbeiter
- 25 Mio.€ Bilanzsumme
- 50 Mio.€ Nettoumsatz
Erfüllen Sie zwei dieser Kriterien? Dann ist es für Sie von Vorteil, die Implementierung frühzeitig anzugehen.
Welche Anforderungen beinhalten die neuen Richtlinien?
In Zukunft müssen Unternehmen umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben berichten. Ziel ist es, die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Berichte durch die Verwendung von Kennziffern zu verbessern.
- Ein wichtiges Element der neuen Regelungen ist das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“, das im Rahmen der CSRD festgelegt ist. Unternehmen müssen nun sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und die Umwelt als auch über die Einflüsse von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen berichten. Bisher war eine Berichterstattung nur erforderlich, wenn beide Aspekte zutrafen.
- Analog zur Finanzberichterstattung muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft extern geprüft werden. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen, gefolgt von einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurcane“).
- Die Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig verpflichtender Bestandteil des Lageberichts sein, um den Zugang zu den Informationen zu erleichtern. Dies verdeutlicht die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die parallel zur finanziellen Berichterstattung aufgewertet wird.
Wir unterstützen Sie!
Die neuen Regelungen erfordern einige Umstellungen für mittelständige Unternehmen. Sie müssen im Rahmen der CSRD umfassend über ihre Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Reduktion von CO2-Emissionen berichten. Als Grundlage kann eine Energiemanagement-Software dienen, die eine detaillierte Erfassung und Verarbeitung aller relevanten Daten gewährleistet. Unsere econ4-Software kann Ihren Energieverbrauch in Echtzeit aufzeichnen und eine detaillierte Aufschlüsselung des Energieverbrauchs bereitstellen. Das erleichtert die Zusammenstellung der Daten für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber hinaus wird Ihre Energieeffizienz optimiert und so werden Kosten eingespart.
Doch eine Energiemanagement-Software ist nur ein Teil der Umstellung. Die Richtlinien für die Berichterstattung erfordern beispielsweise die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die Bewertung der für Sie zutreffenden Berichtsteilen. Eine umfassende Begleitung über den CSRD-Einführungsprozess ist daher für Sie ratsam.
Wir von econ solutions arbeiten eng mit dem BFE Institut für Energie und Umwelt zusammen. Die BFE kann Ihr Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen:
- Sie führen Schulungen zum Verständnis der rechtlichen Anforderungen und der Berichtsanforderungen durch
- Sie gestalten mit Ihnen die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
- Sie helfen Ihnen bei der Bewertung der für Sie zutreffenden Berichtsteilen
- Sie unterstützen bei der Erstellung der Datengrundlage
- Sie sind während der Berichtserstellung Ihr fachlicher Ansprechpartner
Unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen begleiten Sie mit ihrem Know-how über den CSRD-Einführungsprozess, sodass eine reibungslose Umstellung garantiert ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite.
Wichtiger Hinweis: Dieser Text ersetzt keine umfassende Rechtsberatung. Dieses Dokument wurde als allgemeine Information konzipiert. Die spezifische Situation und die Ziele einzelner Unternehmen werden nicht individuell berücksichtigt. Die hierin enthaltenen Einschätzungen sind nicht als Handlungsempfehlungen zu verstehen. Die econ solutions GmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Daten werden aus Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten.
Quellen
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - CSR (csr-in-deutschland.de)