Was es vor der Installation von Ladesäulen und Wallboxen zu beachten gibt
Aktuell finden Fahrer von Elektrofahrzeugen in Deutschland 58.926 öffentlich zugängliche Ladepunkte (Stand 1.4.2022, Quelle: Bundesnetzagentur). Das sind fast doppelt so viele wie noch im Januar 2020. Dazu kommen auch immer mehr private Ladesäulen und Wallboxen in heimischen Garagen oder Carports und auf Firmenparkplätzen. Für das Stromnetz bedeutet das eine hohe zusätzliche Belastung. Damit der örtliche Netzbetreiber prüfen kann, ob das Netz die geforderte Leistung bereitstellen kann, gilt gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
- Jede Ladesäule oder Wallbox mit einer Bemessungsleistung über 3,6 kVA muss vor der Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung von insgesamt mehr als 12 kVA (11 kW) müssen zudem durch den Netzbetreiber genehmigt werden.
Zudem ist sicherzustellen, dass die maximal gleichzeitig benötigte Leistung die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Höhe nicht überschreitet. Das heißt: Der Installateur muss vor dem Anschluss der Ladeeinrichtung die Spitzenlast am Netzanschlusspunkt ermitteln. Dann wird die Leistungsaufnahme der geplanten Ladesäulen oder Wallboxen dazu addiert. Die Summe darf die vereinbarte Leistung nicht überschreiten.
Messen statt schätzen
Während anfangs Schätzungen der Spitzenlast häufig ausreichten, fordern die meisten Netzbetreiber inzwischen einen messtechnisch erfassten Lastverlauf. Das übernehmen Installateure mit einem mobilen Messsystem, wie unserem econ case.
Das econ case beinhaltet in einem robusten Kunststoffkoffer alle notwendigen Komponenten für ortsunabhängige und temporäre Messungen:
- das Energie- und Leistungsmessgerät econ sens3 mit integriertem Webinterface zur Analyse und Auswertung der Messdaten
- der Spannungsabgriff econ sens3 V-Kit
- econ sens3 Coil zur einfachen Strommessung (Klappwandlerprinzip)
- das econ sens3 PRO Upgrade für die Netzqualitätsanalyse gemäß EN 50160
Die Komponenten sind innerhalb weniger Minuten anschließbar und sofort einsatzfähig.
Übrigens: Die NAV schreibt auch vor, dass eine Ladesäule oder Wallbox nur von einem anerkannten Installateur angeschlossen werden darf. Dieser muss zudem im Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein.